Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wir freuen uns sehr darüber, Sie im Gästehaus Hof Klünner - Ferienwohnungen mit Stil - Evenkamper Str. 1, 49624 Löningen begrüßen zu dürfen. Unter unseren AGB`s sind ein paar Regeln zusammengefasst, die zu Ihrem und unserem rechtlichen Schutzdienen und Bestandteil des Mietvertrags sind.
1. Vertragsabschluss, Buchungsbestätigung
1.1. Ein verbindlicher Mietvertrag für den Aufenthalt in einer Ferienwohnung im Gästehaus Ho Klünner kommt zu Stande, in dem wir Ihre Buchung (telefonisch, per Post, Fax oder E- Mail) bestätigen und Sie hierüber schriftlich (Mietvertrag/Buchungsbestätigung) informieren.
1.2. Sie erhalten den Mietvertrag/ Buchungsbestätigung innerhalb von sieben Tagen nach Ihrer Buchung.
2. Zahlungsmodalitäten
2.1. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung/ Mietvertrag ist innerhalb von sieben Tagen eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Mietpreises fällig. Der Restbetrag in Höhe von 75% ist spätestens zwei Wochen vor Anreise fällig. Nichtzahlung der Anzahlung gilt als Rücktritt des Mieters.
2.2. Die entsprechenden Beträge sind termingerecht und ohne Abzug mit Angabe des Verwendungszwecks auf das nachfolgend genannte Konto des Vermieters zu überweisen.
Verwendungszweck:
Nachname; Name der Wohnung; Buchungs-Nr.;
Die Kontodaten werden Ihnen direkt nach der Buchung in einer E-Mail zugesendet.
2.3. Bei kurzfristiger Anmietung, d.h. weniger als 2 Wochen vor Mietbeginn, ist der volle Mietpreis bei Vertragsabschluss auf das genannte Konto zu überweisen oder – nur nach Vereinbarung – bei Ankunft vor Bezug der Ferienwohnung in bar zu entrichten. Nichtzahlung des Mietpreises bis zum Mietbeginn kommt in diesem Fall einer Stornierung gleich, es entfällt der Anspruch auf Nutzung der Ferienwohnung und 100% des vereinbarten Mietpreises werden fällig. Bei einer Vertragsdauer mehr als 1 Monat (Langzeitmiete) besteht Zahlungspflicht für die gesamte vereinbarte Mietdauer.
3. Mietpreis/Leistungen
Als Mietpreis gilt der in der Buchungsbestätigung/ Mietvertrag vereinbarte Endpreis. Der Vermieter stellt Bettwäsche (bezogen) sowie Handtücher (Erstausstattung) kostenfrei zur Verfügung. Im Waschraum steht eine Waschmaschine und evtl. ein Trockner zur Verfügung. Auf Wunsch ist eine Zwischenreinigung gegen zusätzlichen Aufpreis möglich.
4. Gästezahl / Nutzung
Die Anzahl der Gäste wird bei Buchung angemeldet. Die Ferienwohnungen dürfen nur von den in der Angebotsbeschreibung angegebenen und den in der Buchung aufgeführten Anzahl von Erwachsenen und Kindern bewohnt werden. Eine Weitervermietung/ Untervermietung oder anderweitige, gar gewerbliche Nutzung ist nicht zulässig.
Erfolgt durch den Gast ein erheblicher Verstoß gegen die Hausordnung oder den Mietvertrag, eine veränderte Benutzung der Räumlichkeiten oder eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste, so kann der Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen und Schadensersatz in Form des vollen Mietzinses für den gesamten Anmietungszeitraum verlangen.
Stellt der Vermieter fest, dass die Räumlichkeiten bereits von mehr oder anderen Personen benutzt worden sind, als im Mietvertrag mit dem Mieter vereinbart, so kann er zudem einen entsprechenden Aufpreis für diese Personen erheben.
5. Haustiere
Haustiere jeglicher Art sind nur im Rosenhaus erlaubt.
6. Rauchen/Grillen
6.1. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass im Gebäude zu keiner Zeit geraucht wird. Auch im Außenbereich darf das Grundstück, die Terrasse nicht mit Zigarettenkippen verschmutzt werden.
6.2. Im Gebäude ist das Grillen zu jeder Zeit strikt untersagt.
6.3. Der Mieter ist verpflichtet, in jedem Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Vertragspflicht eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,- € zahlen.
7. Anreise / Abreise
Die angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend. Die Ferienwohnungen stehen am Anreisetag ab 17:00 Uhr zur Verfügung. Die Schlüsselübergabe erfolgt nach Vereinbarung. Die Abreise muss am Abreisetag bis 12:00 Uhr erfolgen. Eine spätere Abreise und/oder Schlüsselrückgabe wird mit 50% der Kosten einer weiteren Übernachtung in Rechnung gestellt.
8. Rücktritt / Ersatzmieter
Der Mieter kann jederzeit vor Reisebeginn vom Mietvertrag zurücktreten. Die Erklärung zum Rücktritt ist von dem Tage an wirksam, an dem sie schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail ) eingeht. Wenn Sie von dem Mietvertrag zurücktreten oder wenn Sie den Aufenthalt in einer Ferienwohnung im Haus Christine aus Gründen nicht antreten, die von uns nicht zu vertreten sind, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reservierungen unsere Aufwendungen verlangen.
Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt:
bis 30 Tage vor Mietbeginn 25% des Mietpreises
bis 15 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises
ab 14 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises
bei Nichtantritt – 100% des Mietpreises
Sollte die stornierte Buchung zeitlich deckungsgleich an einen anderen Gast weiter vermietet werden können, werden die dafür entstandenen Kosten zuzüglich einmaliger Bearbeitungsgebühren in Höhe von 100,- Euro fällig.
Bei Nichtanreise des Mieters ohne vorherige rechtzeitige Benachrichtigung behält der Vermieter das Recht (24 Stunden nach Anreisetermin), die Ferienwohnung weiter zu vermieten. Ein Recht auf Bezug des Objektes besteht dann nicht mehr. In diesem Fall und bei früherer Abreise verfällt die geleistete Zahlung für die gebuchte Zeit.
Zur Vermeidung von entstehenden Unannehmlichkeiten empfehlen wir den Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung.
9. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung samt Einrichtung und technischen Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln. Alle durch den Mieter, durch einen Begleiter oder Gast verursachten Schäden sind unverzüglich anzuzeigen und zu ersetzen.
Trotz der bezahlten Endreinigung muss die Ferienwohnung bei Abreise in einem ordentlichen Zustand verlassen werden- die Küchenzeile muss gesäubert, der Kühlschrank gereinigt, das Geschirr gespült und der Müll entsorgt sein.
Beim Verlassen der Wohnung ist darauf zu achten, dass alle Fenster und Türen fest verschlossen sind. Der Vermieter haftet nicht für hieraus entstehende eventuelle Beschädigungen, Einbrüche, Diebstahl etc. am Eigentum des Mieters.
Bei Schlüsselverlust ist eine Wiederbeschaffung mit besonderem Aufwand und Kosten verbunden.
Diese Kosten sind vom Mieter zu tragen.
10. Schadenmeldung / Haftungsregelungen
10.1. Sollten bei Bezug der Ferienwohnung Mängel festgestellt werden, so ist der Mieter verpflichtet, alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung beizutragen. Der Mieter muss die Mängel/Reklamationen unverzüglich dem Vermieter melden, damit die Mängel überprüft und beseitigt werden können. Bei verzögerter Reklamation wird der Anspruch auf Wandlung oder Minderung verwirkt. Übliche Reparaturzeiten sind in Kauf zu nehmen. Entschädigungen können nur verlangt werden, wenn die Schäden durch den Vermieter zu vertreten sind und der Urlaub erheblich beeinträchtigt wird.
10.2. Der Mieter haftet für eine nicht ordnungsgemäße Inbetriebnahme der technischen Geräte (Geschirrspüler, E-Herd, TV, Waschmaschine, Trockner etc.) Er ist verpflichtet, jegliche Schäden die während seiner Mietzeit bei der Ferienwohnung entstanden sind, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Er haftet in voller Höhe für selbst verursachte Schäden in der gemieteten Ferienwohnung, die während seiner Nutzung entstanden sind. Soweit der Gast eine Haftpflicht- und/oder Hausratversicherung abgeschlossen hat, die Schäden vorbezeichneter Art reguliert, tritt er hiermit seine entsprechenden Ansprüche gegenüber dem Versicherer ab und ermächtigt zugleich den Vermieter, diese Ansprüche gegen den Versicherer geltend zu machen.
10.3. Der Vermieter übernimmt keine Haftung bei Diebstahl, Feuer- und Wasserschaden am Eigentum des Mieters. Er haftet nicht für den Verlust und/ oder die Zerstörung von persönlichen Gegenständen des Mieters. Für kurzfristigen Ausfall von öffentlicher Versorgung wie Strom, Wasser, Gas kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden, eine Preisminderung ist ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für höhere Gewalt.
11. Datenschutz
Unsere Geschäftspartner nehmen davon Kenntnis, dass wir Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichern und uns das Recht vorbehalten, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z.B. Versicherungen) zu übermitteln.
12. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit den gesamten Regelungen dieser AGB. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Vermieters. Es gilt Deutsches Recht.